Aufstiegsfortbildung
Zahnmedizinische*r Pro­phy­laxe­assistent*in (ZMP)

Foto: proDente e. V.

Diese Aufstiegsfortbildung eignet sich für ZFA/ZAH, die gern präventionsorientiert direkt mit dem Patienten arbeiten. Nach Abschluss der Aufstiegsfortbildung zum*r Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten*in hat die/der ZMP die Fähigkeit zur Organisation und Ausübung einer umfassenden Individualprophylaxe in allen Altersstufen inkl. der professionellen Zahnreinigung.

Seminare zur Psychologie und Kommunikation vermitteln Kenntnisse über Gesprächsführung, Rhetorik, Motivierungstechnik und Angstmanagement und befähigen so, auf unterschiedliche Situationen mit Patienten sehr individuell eingehen zu können. Die Aufstiegsfortbildung ist sehr praktisch orientiert. Hier trainieren die Teilnehmer*innen sehr intensiv ihre Fertigkeiten, erst an dentalen Simulationseinheiten und später unter zahnärztlicher Aufsicht direkt am Patienten.

Wichtiger Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung zum*r Zahnmedizinischen Prophylaxeassisten*in wurden modifiziert. ZAH/ZFA müssen bis zum Start der Fortbildung ab sofort nur noch eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen.

Beispielrechnung für die Kursgebühr mit Förderung über das Aufstiegs-BAföG

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren des ZMP-Seminars betragen 4.995 €. Im Optimalfall ist über das neue Aufstiegs-BAföG ein rückzahlungsfreier Zuschussanteil bis zu ca. 75 Prozent möglich! Dies entspricht in diesem Fall insgesamt 3.746,25 €.

Daher ergibt sich für den Teilnehmer ein Eigenanteil von 1.248,75 € (siehe nebenstehende Beispielrechnung).

Quelle: BMBF (Stand September 2022)

Beispiel­rechnung

4.995,00 €

– 2.497,50 €

(50 % Zuschussanteil)

= 2.497,50 €

– 1.248,75 €

(50 % Darlehenserlass bei Prüfungserfolg)

= 1.248,75 €

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(Eigenanteil bei Förderung im Optimalfall)

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Termin 2025

Kursstart vorauss. 25.01.2025
Kurs
AFB-ZMP 2501
Kurszeiten Mi. oder Fr., 14:00 – ca. 20:00 Uhr sowie Sa., 09:00 – ca. 17:30 Uhr
Kursgebühr 4.995,– € * (inklusive aller Skripte), Bewerbungsbearbeitungsgebühr inkl. Aufnahmeprüfung 45,– €
Bewerbungsschluss 20.12.2024

* Prüfungsgebühr: Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der zuständigen Zahnärztekammer erhoben.

Zulassungsvoraussetzungen

  1. Abgeschlossene Berufsausbildung zum*r ZFA/ZAH
  2. Nachweis über die mind. 1-jährige Berufstätigkeit als ZFA/ZAH
  3. Nachweis der Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung
  4. Nachweis der Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) (9 h, nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung) Sie benötigen einen Erste-Hilfe-Kurs? Schauen Sie hier: Erste-Hilfe-Kurs
  5. Erfolgreich absolvierte Aufnahmeprüfung

Bewerbungsunterlagen

  1. Fotokopie des Prüfungszeugnisses ZFA/ZAH (nicht die Urkunde oder das Berufsschulzeugnis)
  2. Nachweis über die mind. 1-jährige Berufstätigkeit als ZFA/ZAH
  3. Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
  4. Nachweis der Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung
  5. Nachweis der Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) (9 h, nicht älter als ein Jahr)
  6. Nachweis einer arbeitsmedizinischen Untersuchung (G42) (Nicht älter als zwei Jahre)
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Bitte wählen Sie den gewünschten Kursstart aus und laden Ihre Bewerbungsunterlagen hoch!
Eine Anmeldung zum Kurs ist nur verbindlich möglich, wenn alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen und Sie die Aufnahmeprüfung absolviert haben. Sie erhalten dann von uns eine E-Mail mit einem Link zur Aufnahmeprüfung.
Wir sichten Ihre Unterlagen und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sollte was fehlen.
Wir freuen uns auf Sie und wir stehen Ihnen gern für Fragen zur Verfügung!

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Aufnahmeprüfung

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens nehmen Sie an einer Aufnahmeprüfung teil. Sobald Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen gesendet haben, erhalten Sie einen Link, mit dem Sie sich eigenständig für die Aufnahmeprüfung anmelden können.

Aufstiegs-BAföG

Die Aufstiegsfortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut können über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. ­

Die Förderung der Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dem sogenannten „Aufstiegs-BAföG“ verlangt seit kurzem von dem Träger der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems.

Dieses Kriterium wird mit der ISO-Zertifizierung des Philipp-Pfaff-Institutes voll erfüllt, so dass alle berechtigten Kursteilnehmer die Möglichkeit haben, für eine Aufstiegsfortbildung am Philipp-Pfaff-Institut Aufstiegs-BAföG zu beantragen.

Für einen erfolgreichen Antrag werden folgende Formblätter benötigt:

  • Formblatt A: “Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung“

Dieses Formblatt füllen Sie selbstständig mit allen persönlichen Angaben aus.

  • Formblatt B: “Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang / mediengestützter Lehrgang“

Dieses Formblatt füllen wir auf Nachfrage für Sie aus.
Kontaktieren Sie uns bitte dazu über bafoeg@pfaff-berlin.de.
Die Unterlagen werden Ihnen anschließend ausgefüllt per Post an Sie versandt.

  • Formblatt Z: “Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen“

Dieses Formblatt schicken Sie bitte gemeinsam mit einer Kopie unserer Rechnung an die für Ihren Wohnort zuständige Zahnärztekammer. Ausschließlich diese ist berechtigt, Ihnen die Zulassungsvoraussetzung zu bescheinigen, da wir als Institut nicht die Prüfungsstelle sind.

Für Teilnehmer aus Berlin (und außerhalb von Berlin/Brandenburg) postalisch an:
Zahnärztekammer Berlin
z. Hd. Frau Kollien
Stallstr. 1
10585 Berlin

Für Teilnehmer aus Brandenburg postalisch an: 
Landeszahnärztekammer Brandenburg
Referat ZFA
Postfach 100722
03007 Cottbus

Alle Formblätter können Sie auf folgender Webseite herunterladen:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antragsformulare/antragsformulare_node.html

Sobald Ihnen alle drei Formblätter wieder vorliegen, schicken Sie diese gebündelt an das für Ihren Wohnort zuständige Amt.
Das richtige Amt entnehmen Sie bitte aus dem Formblatt B, Zeile 4: “Behörde, bei der der Antrag auf Aufstiegsförderung nach dem AFBG gestellt wird […]“.

Im Laufe des Kurses werden Sie vom Amt aufgefordert, das Formblatt F (“Teilnahmenachweis“) einzureichen, welches Ihre Anwesenheitszeiten im Kurszeitraum bescheinigt. Dieses wird durch uns ausgestellt.

Alle Anfragen bzgl. des Aufstiegs-BAföG (Formblatt B, Formblatt F, allgemeine Anfragen) richten Sie bitte ausschließlich an bafoeg@pfaff-berlin.de.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de.

030 414 725-18

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