Inhalt
Zunehmend mehr Zahnmedizinische Prophylaxeassistenten/innen nutzen nach langjähriger Berufstätigkeit als ZMP die Möglichkeit, mit der ZMV-Aufstiegsfortbildung den Verwaltungsbereich in den beruflichen Alltag zu integrieren.
Bereits tätige ZMVs vermissen im Bereich der Verwaltung den direkten Kontakt zum Patienten im Rahmen einer Behandlungssituation. Da die Interessenten/innen die in der Verwaltung erlebte selbstständige Tätigkeit in den neuen Bereich mitnehmen wollen, bietet sich das Aufgabengebiet der ZMP besonders an. Für ZMVs und ZMPs bedeutet diese Neuorientierung die gesuchte Herausforderung, um die berufliche Tätigkeit über einen langen Zeitraum attraktiv zu halten. Für die zahnärztliche Praxis bedeutet diese Entscheidung, fortgebildete Mitarbeiter/innen vielseitig in der Praxis einsetzen zu können – um auch kurzfristige personelle Engpässe zu umschiffen.
Aussicht auf eine weitere berufliche Qualifikation fördert sicherlich auch die Praxisbindung und damit eine Kontinuität in der Zusammensetzung des Teams. Diese Möglichkeit wollen wir im Philipp-Pfaff-Institut unterstützen und bieten den Interessenten/innen eine weitere Möglichkeit der Aufstiegsfortbildung an.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Katalog ab Seite 69.
Im Rahmen der modularen Fortbildung ist der vollständige und erfolgreiche Abschluss der jeweiligen Module innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren in der Regel erforderlich.
ZMF-Aufstiegsfortbildung für ZFA/ZAH
Je nachdem, in welcher Reihenfolge Sie die Module am Philipp-Pfaff-Institut absolvieren wollen, werden die Kurszeiten mit Ihnen abgestimmt.
Kurs AFB-ZMF 2401
Kurszeiten Individuell je nach Modul
Kursgebühr 8.990,– € * (inklusive aller Skripte), Bewerbungsbearbeitungsgebühr 45,– €
* Prüfungsgebühr: Bei der Anmeldung zur Prüfung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der zuständigen Zahnärztekammer erhoben.
Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung zum*r ZFA/ZAH
- Nachweis der Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- Nachweis der Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) (9 h, nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung) Sie benötigen einen Erste-Hilfe-Kurs? Schauen Sie hier: Erste-Hilfe-Kurs
- Erfolgreich absolviertes Eignungsgespräch bzw. Eignungsprüfung
Bewerbungsunterlagen
- Beglaubigte Fotokopie des Prüfungszeugnisses ZFA/ZAH
- Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- Nachweis der Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- Nachweis der Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) (9 h, nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis einer arbeitsmedizinischen Untersuchung (G42) (Nicht älter als zwei Jahre)
Aufnahmeprüfung
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens nehmen Sie an einer Aufnahmeprüfung teil. Sobald Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen gesendet haben, erhalten Sie einen Link, mit dem Sie sich eigenständig für die Aufnahmeprüfung anmelden können.
Aufstiegs-BAföG
Die Aufstiegsfortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut können über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
Die Förderung der Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dem sogenannten „Aufstiegs-BAföG“ verlangt seit kurzem von dem Träger der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems.
Dieses Kriterium wird mit der ISO-Zertifizierung des Philipp-Pfaff-Institutes voll erfüllt, so dass alle berechtigten Kursteilnehmer die Möglichkeit haben, für eine Aufstiegsfortbildung am Philipp-Pfaff-Institut Aufstiegs-BAföG zu beantragen.
Für einen erfolgreichen Antrag werden folgende Formblätter benötigt:
- Formblatt A: “Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung“
Dieses Formblatt füllen Sie selbstständig mit allen persönlichen Angaben aus.
- Formblatt B: “Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang / mediengestützter Lehrgang“
Dieses Formblatt füllen wir auf Nachfrage für Sie aus.
Kontaktieren Sie uns bitte dazu über bafoeg@pfaff-berlin.de.
Die Unterlagen werden Ihnen anschließend ausgefüllt per Post an Sie versandt.
- Formblatt Z: “Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen“
Dieses Formblatt schicken Sie bitte gemeinsam mit einer Kopie unserer Rechnung an die für Ihren Wohnort zuständige Zahnärztekammer. Ausschließlich diese ist berechtigt, Ihnen die Zulassungsvoraussetzung zu bescheinigen, da wir als Institut nicht die Prüfungsstelle sind.
Für Teilnehmer aus Berlin (und außerhalb von Berlin/Brandenburg) postalisch an:
Zahnärztekammer Berlin
z. Hd. Frau Kollien
Stallstr. 1
10585 Berlin
Für Teilnehmer aus Brandenburg postalisch an:
Landeszahnärztekammer Brandenburg
Referat ZFA
Postfach 100722
03007 Cottbus
Alle Formblätter können Sie auf folgender Webseite herunterladen:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antragsformulare/antragsformulare_node.html
Sobald Ihnen alle drei Formblätter wieder vorliegen, schicken Sie diese gebündelt an das für Ihren Wohnort zuständige Amt.
Das richtige Amt entnehmen Sie bitte aus dem Formblatt B, Zeile 4: “Behörde, bei der der Antrag auf Aufstiegsförderung nach dem AFBG gestellt wird […]“.
Im Laufe des Kurses werden Sie vom Amt aufgefordert, das Formblatt F (“Teilnahmenachweis“) einzureichen, welches Ihre Anwesenheitszeiten im Kurszeitraum bescheinigt. Dieses wird durch uns ausgestellt.
Alle Anfragen bzgl. des Aufstiegs-BAföG (Formblatt B, Formblatt F, allgemeine Anfragen) richten Sie bitte ausschließlich an bafoeg@pfaff-berlin.de.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de.