Inhalt

Besonders engagierte und motivierte ZMP stellen sich nach einiger Zeit (mind. 1-jähriger Berufserfahrung) einer neuen beruflichen Herausforderung und streben eine noch höhere berufliche Qualifikation zum*r Dentalhygieniker*in an. Zu den Aufgabengebieten eines*r DH gehört die nichtchirurgische Parodontaltherapie, also die Behandlung der „Volkskrankheit“ Parodontitis.
In diesem Rahmen umfasst das Tätigkeitsfeld des*r Dentalhygienikers*in die Patientenaufklärung, Diagnose, Therapie und Nachsorge der erkrankten Patienten. Dies geschieht im rechtlich zulässigen Rahmen nach Delegation sowie unter Aufsicht und Verantwortung des*r Zahnarztes*in.
Beispielrechnung für die Kursgebühr mit Förderung über das Aufstiegs-BAföG
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren des DH-Seminars betragen 15.000 €. Im Optimalfall ist über das neue Aufstiegs-BAföG ein rückzahlungsfreier Zuschussanteil bis zu ca. 75 Prozent möglich! Dies entspricht in diesem Fall insgesamt 11.250,00 €.
Daher ergibt sich für den Teilnehmer ein Eigenanteil von 3.750,00 € (siehe nebenstehende Beispielrechnung).
Quelle: BMBF (Stand September 2022)
Beispielrechnung
15.000,00 €
– 7.500,00 €
(50 % Zuschussanteil)
= 7.500,00 €
– 3.750,00 €
(50 % Darlehenserlass bei Prüfungserfolg)
= 3.750,00 €
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(Eigenanteil bei Förderung im Optimalfall)
Termin 03.04.2025 – 07.03.2026
Kurs AFB-DH 2501
Kurszeiten an ca. 30 Wochen, jeweils Do., Fr., und Sa. von 08:30 – ca. 17:45 Uhr findet der Kurs online oder in Präsenz statt. Die Termine der kursfreien Wochenenden bekommen Sie zu Kursbeginn mitgeteilt.
Kursgebühr 15.000,– € */** (Anpassung der Kursgebühr im Jahr 2025 vorbehalten), Bewerbungsbearbeitungsgebühr inklusive Aufnahmeprüfung 175,– €
Bewerbungsschluss bei Interesse nachfragen
* Prüfungsgebühr: Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der zuständigen Zahnärztekammer erhoben. ** Ratenzahlung möglich
Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Aufstiegsfortbildung zum*r ZMF/ZMP
- Mind. 1-jährige ununterbrochene Berufstätigkeit als ZMF/ZMP
- Nachweis der Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- Nachweis der Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) (9 h, nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung) Sie benötigen einen Erste-Hilfe-Kurs? Schauen Sie hier: Erste-Hilfe-Kurs
- Erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung
Bewerbungsunterlagen
- Fotokopie des Prüfungszeugnisses ZMF/ZMP
- Fotokopie des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung zum*r ZMF/ZMP
- Nachweis über eine mind. 1-jährige Berufstätigkeit als ZMF/ZMP
- Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- Nachweis der Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- Nachweis der Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) (9 h, nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis einer arbeitsmedizinischen Untersuchung (G42) (nicht älter als zwei Jahre)
Aufnahmeprüfung
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens nehmen Sie an einer Aufnahmeprüfung teil.
praktischer Teil (Präsenz): 07.03.2025, Johannisberger Str. 74, 14197 Berlin, Beginn nach persönlichem Gespräch
schriftlicher Teil (online via Moodle): 01.3.2025 bis 06.03.2025
persönliches Gespräch: findet in Präsenz am 07.03.2025 ab 15:00 Uhr statt (Dauer ca. 20 Minuten). Ein individueller Termin wir mit Ihnen abgestimmt.
Hinweis: Zur Teilnahme müssen uns alle (!) Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen.
Aufstiegs-BAföG
Die Aufstiegsfortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut können über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
Die Förderung der Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dem sogenannten „Aufstiegs-BAföG“ verlangt seit kurzem von dem Träger der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems.
Dieses Kriterium wird mit der ISO-Zertifizierung des Philipp-Pfaff-Institutes voll erfüllt, so dass alle berechtigten Kursteilnehmer die Möglichkeit haben, für eine Aufstiegsfortbildung am Philipp-Pfaff-Institut Aufstiegs-BAföG zu beantragen.
Für einen erfolgreichen Antrag werden folgende Formblätter benötigt:
- Formblatt A: “Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung“
Dieses Formblatt füllen Sie selbstständig mit allen persönlichen Angaben aus.
- Formblatt B: “Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang / mediengestützter Lehrgang“
Dieses Formblatt füllen wir auf Nachfrage für Sie aus.
Kontaktieren Sie uns bitte dazu über bafoeg@pfaff-berlin.de.
Die Unterlagen werden Ihnen anschließend ausgefüllt per Post an Sie versandt.
- Formblatt Z: “Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen“
Dieses Formblatt schicken Sie bitte gemeinsam mit einer Kopie unserer Rechnung postalisch an die Zahnärztekammer Berlin, z. Hd. Frau Kollien, Stallstr. 1, 10585 Berlin.
Ausschließlich diese ist berechtigt, Ihnen die Zulassungsvoraussetzung zu bescheinigen, da wir als Institut nicht die Prüfungsstelle sind.
Alle Formblätter können Sie auf folgender Webseite herunterladen:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antragsformulare/antragsformulare_node.html
Sobald Ihnen alle drei Formblätter wieder vorliegen, schicken Sie diese gebündelt an das für Ihren Wohnort zuständige Amt.
Das richtige Amt entnehmen Sie bitte aus dem Formblatt B, Zeile 4: “Behörde, bei der der Antrag auf Aufstiegsförderung nach dem AFBG gestellt wird […]“.
Im Laufe des Kurses werden Sie vom Amt aufgefordert, das Formblatt F (“Teilnahmenachweis“) einzureichen, welches Ihre Anwesenheitszeiten im Kurszeitraum bescheinigt. Dieses wird durch uns ausgestellt.
Alle Anfragen bzgl. des Aufstiegs-BAföG (Formblatt B, Formblatt F, allgemeine Anfragen) richten Sie bitte ausschließlich an bafoeg@pfaff-berlin.de.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de.